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Veröffentlicht am 20.09.2025 06:00

Bestattungsarten in Deutschland: Auswahl und rechtliche Aspekte

In Deutschland entscheidet man sich zu rund 67 Prozent für eine Feuerbestattung und zu ungefähr 33 Prozent für eine Erdbestattung.  (Foto: Pixabay)
In Deutschland entscheidet man sich zu rund 67 Prozent für eine Feuerbestattung und zu ungefähr 33 Prozent für eine Erdbestattung. (Foto: Pixabay)
In Deutschland entscheidet man sich zu rund 67 Prozent für eine Feuerbestattung und zu ungefähr 33 Prozent für eine Erdbestattung. (Foto: Pixabay)

Sobald ein geliebter Mensch verstirbt, muss eine Bestattung in die Wege geleitet werden. In Deutschland sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten zugelassen: die Erd- und die Feuerbestattung.

Die Entscheidung, welche Bestattungsart man für sich selbst oder für einen Angehörigen wählt, ist nicht zu unterschätzen und sollte wohlüberlegt sein. Daher ist es wichtig, sich vorab über die verschiedenen Bestattungsarten zu informieren, um abwägen zu können, welche Variante infrage kommt. Grundsätzlich wird zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung unterschieden. In Deutschland entscheidet man sich zu rund 67 Prozent für eine Feuerbestattung und zu ungefähr 33 Prozent für eine Erdbestattung.

Bestattungsarten im Vergleich

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einen Sarg gelegt und anschließend auf einem Friedhof begraben. Bei der Feuerbestattung sind zwei Beisetzungen möglich, allerdings wird der Verstorbene zunächst verbrannt und die Asche in eine Urne gefüllt. Diese Urne wird entweder auf einem Friedhof begraben oder vom Schiffskapitän auf See versenkt. Entscheidet man sich für eine Seebestattung, befindet sich die Asche in einer wasserlöslichen Urne und wird außerhalb der Fischfanggründe von einem Schiff aus versenkt. Die genaue Position wird dann auf einer Seekarte festgehalten und den Angehörigen ausgehändigt.

Sonderformen der Feuerbestattung

Eine weitere beliebte Bestattungsform ist die Waldbestattung. Das stellt eine Feuerbestattung in speziellen Bestattungswäldern dar. Dabei handelt es sich um ein naturbelassenes Stück Wald, in dem die Asche des Verstorbenen an die Wurzeln eines Baums eingebracht oder die Urne an einem Baum bestattet wird. Da die Bäume anschließend gekennzeichnet werden, lassen sie sich problemlos von den Angehörigen finden. Durch die verschiedenen Möglichkeiten einer Beisetzung soll gewährleistet sein, dass jeder seinen „letzten Willen“ erhalten kann und wird. Was hierzulande jedoch verboten ist, ist die private Aufbewahrung von Urnen. Das deutsche Bestattungsgesetz spricht hierzu einen Friedhofszwang aus.

Zu weiteren Varianten der Feuerbestattung zählen Luftbestattung, Diamantbestattung sowie die anonyme Bestattung. Die Luftbestattung unterscheidet sich elementar von anderen Formen der Feuerbestattung, da hierbei die Asche beispielsweise aus einem Flugzeug verstreut wird. Die Luftbestattung ist in Deutschland nicht zulässig, kann jedoch in anderen europäischen Ländern umgesetzt werden.
Eine Diamantbestattung ist eine extravagante Art der Bestattung. Hierbei wird mittels eines speziellen Verfahrens aus der Asche ein Diamant kreiert.

Verschiedene Friedhofsarten: Dorf-, Park- und Waldfriedhöfe

Es gibt verschiedene Arten von Friedhöfen. Kleine Friedhöfe, die in einem Dorf gelegen sind oder einem bestimmten Stadtbezirk angehören, werden als Dorffriedhöfe bezeichnet. Größere Friedhöfe, die parkähnlich angelegt sind, bezeichnet man als Parkfriedhöfe. Da die sogenannte Wald- oder Baumbestattung immer beliebter wird, haben sich in den vergangenen Jahren Waldfriedhöfe zunehmend etabliert. Zudem gibt es immer mehr Friedhöfe, die spezielle Bereiche für Bräuche verschiedener Glaubensrichtungen anlegen. Der jüdische Glaube sieht vor, dass die Grabstelle jeweils nur an eine Person vergeben wird.

Rechtliche Vorgaben

Üblicherweise endet das Nutzungsrecht für eine Grabstelle jedoch nach einem Zeitraum von 15 bis 25 Jahren, sodass das Grab aufgelöst und eingeebnet wird. Für Wahlgräber besteht meist die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Bei Reihengräbern ist dies jedoch nicht möglich. In einem jüdischen Friedhofsbereich werden die Ansichten der Glaubensrichtung berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht der Grabstelle nicht verfallen kann. Der muslimische Glaube besagt, dass die Grabstellen in Richtung Mekka ausgelegt sein müssen, weshalb in muslimischen Friedhofsbereichen diese Aspekte bei der Grabgestaltung beachtet werden. Grundsätzlich fallen für die Nutzung einer Grabstelle Friedhofsgebühren an. Diese setzen sich aus der Beisetzungsgebühr und den Grabkosten zusammen.


Von lps/Jm/AM
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