Der Landwirt im Stadtgebiet Ansbach, der wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz seit Jahren im Visier der Behörden steht, beschäftigt weiterhin die Justiz. Diesmal ging es vor dem Amtsgericht um seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl.
Es ist wie nicht selten in der Landwirtschaft: Franz K. (Name geändert) hat den Bauernhof nach dem Tod seines Vaters übernommen. Es ist ein kleiner Milchviehbetrieb, in einem Stall wie er in der Nachkriegszeit üblich war: niedrige Decken, wenig Licht, die Bewegungsfreiheit der Tiere ist durch die Halsbänder eingeschränkt. „Solche Ställe hat man nur gehabt vor 50 Jahren“, berichtete ein Tierarzt im Zeugenstand aus seinen Erfahrungen.
Allerdings hat sich der Landwirt nicht ausreichend um sein Vieh gekümmert, lautet der Vorwurf, etliche hygienische Mängel hat die Staatsanwaltschaft aufgelistet. Kaputte Fressgitter, ein defektes Wasserleitungssystem, wodurch die Tiere teilweise in der eigenen Gülle standen und lagen, unterlassene Klauenpflege – vor allem aber die Unterversorgung einer kranken Kuh wird Franz K. zur Last gelegt.
Das Tier wurde von „starken Schwellungen sowie einer infizierten Abszesshöhle mit nekrotisierender Fibrindurchsetzung“ geplagt, so der Vorwurf. Der 52-jährige Landwirt behandelte das Tier aber nur mit einem Desinfektionsmittel. Die Ursachen wurden nicht bekämpft, einen Monat später wurde die Kuh eingeschläfert. „Das Tier leidet dann nur“, meinte ein als Zeuge vernommener Veterinär und befand in Richtung des Landwirts: „Er hätte erkennen müssen, dass man einen Tierarzt braucht.“
Veterinäre würden in so einem Fall „30 bis 40 Prozent“ der Behandlung übernehmen, so der Zeuge, „den Rest muss der Landwirt machen und intensiv daran arbeiten“. Sprich: mit Seifenlauge die Wunde immer wieder auswaschen, Haare scheren, faules Gewebe entfernen. „Dann wächst das wieder zu“, erklärte der Tierarzt: „Aber man muss die Ursachen bekämpfen.“ Der Rest der Kühe habe allerdings „gut genährt und ordentlich ausgesehen“, attestierte der Zeuge.
Immerhin beseitigte der Landwirt inzwischen die beanstandeten Mängel, die Vorwürfe räumte er im Prozess vor dem Amtsgericht ein. Die Kälber, die in einem verdreckten Stall gestanden waren, hat er nach einer Zwangsgeldandrohung durch das Landratsamt weggegeben.
„Man hätte es besser machen können, aber die Tierhaltung funktioniert“, sagte sein Verteidiger Philipp Schulz-Merkel, der in seinem Plädoyer von einem Einzelfall sprach. „Wenn eine Fehleinschätzung vorliegt, muss man das berücksichtigen. Aber es ist nicht alles falsch gelaufen.“ Dagegen sah Staatsanwalt Stefan Zankl „den Sachverhalt vollumfänglich bestätigt“ und den Landwirt „mit der Stallhaltung überfordert“.
Klartext kam auch von Richterin Caroline Schneider in ihrer Urteilsbegründung: „Sie haben zu lange nichts getan und sich nicht ausreichend gekümmert.“ Die Richterin sah 130 Tagessätze a 15 Euro als angemessen an, weshalb Franz K. statt ursprünglich 3600 nun 1950 Euro zahlen muss, allerdings als vorbestraft gilt, sobald das Urteil rechtswirksam ist. Wie der Landwirt nun gegenüber der FLZ mitteilte, will er Berufung gegen das Urteil einlegen.