Die Stadt Leutershausen muss dem früheren stellvertretenden Bauhofleiter und Personalratsvorsitzenden Andy Vorstoffel kein Schmerzensgeld zahlen. Das Arbeitsgericht hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
Das Arbeitsverhältnis endete im vergangenen Jahr mit einem Vergleich. Beide Parteien hatten sich auf eine Abfindung in Höhe von 30.000 Euro verständigt. Auslöser war eine Abmahnung aus dem Jahr 2023 gewesen, gegen die Vorstoffel gerichtlich vorging. Ihm war vorgeworfen worden, er sei während seiner Arbeitszeit einem Nebenerwerb nachgegangen. Diese Anschuldigung sei jedoch nachweislich falsch, betont sein Anwalt Martin Klein. Dies sei durch Zeugenaussagen und Handy-Daten belegbar.
Zu einer juristischen Bewertung der gegensätzlichen Standpunkte durch das Arbeitsgericht kam es nicht, weil sich die Prozessbeteiligten auf den Vergleich verständigten, der unter anderem die Auflage enthielt, dass die Stadt die Vorwürfe gegen Vorstoffel nicht aufrecht erhält. Damit hätte die Angelegenheit eigentlich beendet sein können. Weitere Forderungen standen zunächst nicht im Raum.
Dann aber, so die Darstellung Kleins, habe die Stadt seinem Mandanten „aus willkürlichen Gründen“ seinen tariflichen Aufstockungsanspruch vorenthalten. Der Hintergrund: Andy Vorstoffel war infolge der Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber insgesamt 127 Tage psychosomatisch erkrankt. Für die Zeit, in der er deswegen Krankengeld von der Krankenkasse bezog, hätten ihm Ausgleichszahlungen seitens der Stadt zugestanden, um den Gehaltsverlust zu kompensieren. Nachvollziehbare Abrechnungen dazu habe es indes nicht gegeben. Zwischenzeitlich sind diese Zahlungen aber erfolgt; der diesbezügliche Teil des Prozesses wurde zu den Akten gelegt.
Schwerer wiegt für den Ex-Bauhof-Vize und seinen Anwalt allerdings, dass sich die Stadt, vertreten durch Bürgermeister Markus Liebich, nicht an einen anderen Teil des Vergleichs gehalten habe. Der Rathauschef habe – unter anderem gegenüber Stadtratsmitgliedern – weiterhin Vorwürfe gegen Vorstoffel verbreitet und ihn damit „erheblich geschädigt“. Da sei „nachgekartelt“ worden, so der Rechtsanwalt.
Nicht auf die Abmahnung an sich stütze sich die Schmerzensgeldforderung in Höhe von 10.000 Euro, sondern darauf, dass Liebich sie aufrecht erhalten habe, als längst Beweise vorgelegen hätten, „dass das nicht sein kann“. Wörtlich habe der Bürgermeister erklärt: „Ich kann die Abmahnung nicht zurücknehmen, da verliere ich mein Gesicht“, sagte Martin Klein beim Kammertermin vor Gericht. Bürgermeister Liebich, der an der Verhandlung nicht teilnahm, nannte diese Vorwürfe gegenüber der FLZ „unzutreffend und haltlos“. Er weise sie „strikt zurück“.
Für Stefan Schröter, den Anwalt der Stadt, klang die Argumentation der Klägerseite „stark konstruiert“. Man könne nicht davon ausgehen, dass die auf einer schriftlichen Zeugenaussage fußende, „sehr maßvolle“ Abmahnung erfolgt sei mit der Absicht, die Gesundheit des Mitarbeiters zu schädigen. Er hielt dem Kläger vor, er wolle mit der Schmerzensgeldforderung „den Vergleich optimieren“.
Der Vorsitzende der dritten Kammer des Arbeitsgerichts Nürnberg, Dr. Simon Burger, wies auf den Aufwand hin, den ein mögliches Verfahren nach sich ziehen würde – unter anderem bedürfe es eines Gutachtens, um eine Kausalität zwischen Abmahnung und gesundheitlichen Folgen nachzuweisen. Seinen Vorstoß in Richtung einer gütlichen Einigung wies Schröter indes zurück: „Wir wollen eine gerichtliche Entscheidung, damit endlich Ruhe ist.“
Laut Angaben von Gerichts-Pressesprecher Alexander Dubon wies die Kammer die Klage ab. Eine Begründung liegt indes noch nicht vor.
Derweil ist die juristische Aufarbeitung des Disputes noch nicht abgeschlossen. Martin Klein zufolge läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Kollegen Vorstoffels, der die der Abmahnung zugrunde liegenden Anschuldigungen erhoben hatte. Ihm werfe man falsche Verdächtigung vor und fordere ebenfalls Schadensersatz. Nachdem die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren zunächst eingestellt habe, sei es erneut aufgenommen worden, weil die polizeilichen Ermittlungen unzureichend gewesen seien, so der Anwalt. Inzwischen seien weitere Zeugenbefragungen erfolgt.