Ein 28-Jähriger zwang seine Partnerin mit Schlägen und vorgehaltenem Messer, ihm ihr Handy zu geben. Er wurde wegen Erpressung verurteilt. Vor dem Landgericht Ansbach legte er ein umfassendes Geständnis ab.
Der Mann wollte das Handy seiner Partnerin kontrollieren. Als sie sich weigerte, holte er aus der Küche ein Messer und drohte: „Ich bring dich um“. Der Fall wurde nicht nur vor dem Landgericht Ansbach verhandelt, sondern auch in einem syrischen Dorf. Die Urteile fielen unterschiedlich aus.
Vorsitzender Richter Matthias Held vernahm, dass die Große Strafkammer nicht die erste Instanz war, die sich mit der Gewalt gegen eine Frau in Ansbach beschäftigt hat. Sie ist die Cousine eines Mannes, mit dem sie nach islamischem Recht verheiratet ist, nach deutschem Recht nicht. Deshalb durfte die 19-Jährige ihre Aussage nicht verweigern und musste berichten, was im April geschah.
Ihr Mann beschwerte sich an einem Nachmittag im April 2024 am Telefon bei seiner Mutter über die Frau an seiner Seite, weil diese im Haushalt zu wenig tue. Als diese empört widersprach, schlug er ihr mehrfach ins Gesicht.
Die Geprügelte griff zu ihrem eigenen Handy und rief ihren Bruder an. „Ich wollte, dass er mich sofort abholt“, sagte sie. Doch der Bruder musste an seinem Arbeitsplatz bleiben. Damit war der Weg für den 28-jährigen Herrn im Haus frei.
Er verlangte ihr Handy und die PIN. Als sie sich weigerte, ging er vom Schlafzimmer in die Küche und kehrte mit einem Messer mit einer Klinge von 14 Zentimetern Länge zurück. „Das Messer hielt der Angeklagte vor die Geschädigte und führte drei Stiche in ihre Richtung aus, ohne diese zu treffen“, verlas Staatsanwalt Matthias Jarschel die Anklage. „Hierbei sagte der Angeklagte, dass er die Geschädigte umbringen werde, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.“
Die Drohung wirkte bei ihr: „Ich hatte wirklich Angst, dass er mich umbringt.“ Sie gab ihm ihr Handy und die PIN. Er verbot ihr, das Schlafzimmer zu verlassen. Es liegt in der Ansbacher Innenstadt im Erdgeschoss. Ein Fenster führt auf die Straße, doch das wollte sie nicht zur Flucht benutzen. In einer ähnlichen Situation hatte sie sich vor Monaten an der Hand verletzt, als sie ihm entkommen wollte.
Eineinhalb Stunden blieb sie, wie vom Gatten mit dem Messer befohlen im Schlafzimmer. „Ich habe erst laut geschrien, aber keiner hat mich gehört. Dann hatte ich keine Kraft mehr zum Schreien.“ Schließlich bat sie um ein Glas Wasser. Als dafür die Zimmertür geöffnet wurde, rannte sie aus der Wohnung und flehte Passanten an, die die Polizei holten. Diese nahm den 24-Jährigen fest.
Die Große Strafkammer am Landgericht Ansbach stand vor dem üblichen Problem bei häuslicher Gewalt, für die es keine Zeugen und kein dokumentierten klaren Verletzungen gibt. Steht dann Aussage gegen Aussage, wird die Beweisführung aufwändig und schwierig. Verteidiger Dzevdet Fetahi (Nürnberg) lief deshalb offene Türen bei der Kammer mit seiner Anregung ein, im stillen Kämmerlein mit Richtern und Staatsanwalt ein Rechtsgespräch zu führen.
Danach war der Rahmen gesteckt, den der Vorsitzende Richter bekanntgab. Bei einem umfassenden Geständnis sei ein Urteil zwischen 15 und 21 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, vorstellbar. Dabei spielte eine wichtige Rolle, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft saß.
Das umfassende Geständnis des Mannes kam postwendend über seinen Anwalt. Allerdings war juristisch weniger Todesdrohung relevant, sondern die Körperverletzung und das Handy. Weil es sich der Angeklagte mit Drohungen und Gewalt angeeignet hatte, lag eine schwere räuberische Erpressung vor.
Für das Gericht jedoch in einem minderschweren Fall. Die Frau, die bei Verwandten in Unterfranken lebt und mit dem Mann nichts mehr zu tun haben will, konnte zwei Monate nicht mehr schlafen und hatte Angstzustände. Doch verglichen mit anderen Fällen, meinte Vorsitzender Richter Matthias Held, seien die Folgen nicht so schwerwiegend. Er verkündete eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
Wie die Zeugin berichtete, hatte der Fall bereits in ihrem syrischen Heimatdorf zu einer Verhandlung zwischen den Familien geführt. Mit 15 Jahren war sie über die Distanz mit ihrem Cousin verheiratet worden, der im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen war. Als sie 18 Jahre alt wurde, konnte sie ihm nachfolgen.
Mit einem neutralen Schlichter hatten die zwei Familien in ihrem Dorf schriftlich festgelegt, dass sie ihre Anzeige zurückzieht. Im Gegenzug verpflichtete sich seine Familie, Schmähungen und herabwürdigende Fotos, die er an alle Verwandten geschickt hatte, zu löschen.
„Es ist schön, wenn die Familien sich wieder einig sind“, sagte Richter Matthias Held. Eine Schlichtung in Syrien könne aber die deutsche Justiz nicht ersetzen. „Hier muss eine Bestrafung trotzdem erfolgen.“