Lügen, um dem Ex eins auszuwischen: 38-Jährige in Ansbach verurteilt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 11.06.2024 16:00

Lügen, um dem Ex eins auszuwischen: 38-Jährige in Ansbach verurteilt

Symbolbild Amtsgericht Ansbach (Foto: Jim Albright)
Symbolbild Amtsgericht Ansbach (Foto: Jim Albright)
Symbolbild Amtsgericht Ansbach (Foto: Jim Albright)

Streitigkeiten in der Beziehung haben eine 38-Jährige aus dem Landkreis Ansbach auf die Anklagebank gebracht. Wegen falscher Verdächtigung musste sie sich vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. Richterin Carolin Schneider verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe und richtete deutliche Worte an sie.

Die Taten, weshalb Carina D. (Name geändert) jetzt vor Gericht erscheinen musste, liegen zwei Jahre zurück. Im Juni 2022 soll sie laut Staatsanwalt Philipp Jung gegenüber der Polizei ausgesagt haben, dass ihr Ex-Freund mit ihrem Auto gefahren sei, obwohl er keinen Führerschein besitzt. In der dazugehörigen Verhandlung gegen den Freund habe sie wiederum ausgesagt, die Polizei belogen zu haben.

Der zweite Anklagepunkt bezog sich auf eine Fahrt im Oktober 2022. Hier soll D. ausgesagt haben, dass sie am Steuer saß, obwohl es in Wahrheit der Ex-Freund gewesen sein soll.

Die Angeklagte belog auch die Polizei

Was den Juni 2022 betrifft, gesteht Carina D. Sie habe die Polizei angelogen. Dadurch wollte sie ihrem Ex-Freund „eins auswischen, weil ich Dinge über ihn erfahren habe, die mich zur Weißglut getrieben haben“. Beim zweiten Punkt betonte sie, dass sie die Wahrheit gesagt habe und selbst gefahren sei. Dies bestätigte auch der Ex-Freund als Zeuge. Das Problem: Er selbst wurde für diese Tat schon wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. „Obwohl ich nicht gefahren bin.“

Die Prozessbeteiligten einigten sich darauf, den zweiten Anklagepunkt einzustellen. Laut Richterin Schneider falle dieser Fall im Verhältnis zum ersten weniger ins Gewicht: „Der erste Punkt ist für mich der Hauptgrund, warum wir heute hier sitzen.“ Außerdem wäre ein größerer Aufwand zur Klärung nötig gewesen – wegen eines weiteren Verhandlungstages und die Ladung weiterer Zeugen.

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Carina D. ist kein unbeschriebenes Blatt. Zwei Einträge stehen im Bundeszentralregister für sie – einer davon wegen falscher Verdächtigung. Und jetzt verhandle man das Gleiche wegen des gleichen Mannes wieder, resümierte Schneider. Die Richterin sprach von einer hohen Rückfallgeschwindigkeit. Bei einem 15-jährigen Mädchen würde sie jetzt fragen, ob man daraus nichts hätte lernen können. „Aber Sie sind eine erwachsene Frau.“

Eine Tat aus der Emotion heraus

Staatsanwalt Jung sah nach der Beweisaufnahme die Vorwürfe bestätigt. Das Geständnis sei für ihn glaubwürdig. Gleichwohl handle es sich nicht um ein Bagatelldelikt, immerhin seien Staatsanwaltschaft und Gericht auf wahrheitsgemäße Zeugenaussagen angewiesen, um Recht sprechen zu können. Weil die Angeklagte auch einschlägig vorbestraft ist, forderte er eine Bewährungsstrafe von fünfeinhalb Monaten und die Zahlung von 1100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Verteidiger Jürgen Promm plädierte derweil für eine deutlich mildere Strafe, die Höhe legte er ins Ermessen des Gerichtes. Seine Mandantin habe die Tat aus einer Emotion heraus begangen und eingeräumt. „Das war nicht geplant.“ Die Beschuldigte bereut es, „dass ich es wieder getan habe. Aber die geforderte Strafe finde ich krass.“

Bewährungsstrafe für die „große Kunst des Familienstreits”

Richterin Schneider verurteilte die Angeklagte zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss die 38-Jährige 1100 Euro an den Verein Rauhreif zahlen. Eine falsche Verdächtigung sei nichts, „was man mal so macht“, begründete sie. „Das ist schon ganz große Kunst im Rahmen eines Familienstreits.“ Das sei auch kein Kavaliersdelikt. „Da kann es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben.“

Eine Geldstrafe war nach den Worten der Richterin nicht mehr möglich – vor allem wegen der einschlägigen Vorbestrafung. Die Angeklagte habe daraus nichts gelernt.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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