Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe soll ein Urteil aus Ansbach überprüft werden. Die Rechtsanwälte eines 26-Jährigen sind überzeugt, dass er sein Opfer nicht töten wollte. Sie haben deshalb Revision eingelegt.
Die Verteidiger Franziska Meier und Bernd Hönicka hatten bereits in ihren Plädoyers den Vorwurf zurückgewiesen, ihr Mandant habe auf offener Straße einen 40-Jährigen töten wollen. Er habe zwar den Angriff begonnen, aber dann aus eigenem Entschluss abgebrochen. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ist”, sagte Hönicka auf FLZ-Anfrage.
Die Folgen von zwei Messerstichen seien aus der Sicht seines Mandanten nicht lebensbedrohend gewesen, so der Ansbacher Anwalt. Das Blut habe die dicke Jacke des 40-Jährigen aufgehalten und er sei nicht am Boden gelegen. Er sei stattdessen aufrecht gestanden und habe telefoniert, als sein Mandant freiwillig weggelaufen sei, ohne noch einmal zuzustechen.
Damit liege ein Rücktritt von der Tat vor, so Hönicka, die damit nicht mehr als versuchter Mord, sondern nur noch als gefährliche Körperverletzung zu werten sei. Der Anwalt und seine Kollegin Franziska Meier hatten auf eine Haftstrafe von sechs Jahren plädiert.
Der Angeklagte hatte versichert, dass er seinen Angriff bewusst beendet habe. „Wenn ich gewollt hätte, hätte ich ihn getötet”, sagte er. Der 26-Jährige war nach Schüssen auf ihn aus der Türkei nach Deutschland geflohen. Dieselben Täter zwangen ihn nach seinen Angaben dazu, auf den 40-Jährigen ein Attentat zu verüben. Er habe den Mordauftrag aus Angst angenommen, ihn vor dem Wohnhaus des Opfers in der St.-Gundekar-Straße jedoch abgebrochen.
„Ein Profi hätte mich umgebracht”, beschrieb der Angegriffene seinen Eindruck. Er hatte nach den zwei Messerstichen telefoniert und eine Textnachricht geschrieben. Auf Sanitäter und Polizisten wirkte der Schwerverletzte zunächst ebenfalls handlungsfähig.
Wie tief ihn zwei Messerstiche in Hals und Seite getroffen hatten, zeigte sich erst später. Der Stich in den Hals war sieben Zentimeter tief fast bis zur Wirbelsäule eingedrungen. Für das Gericht, die Staatsanwaltschaft und den Vertreter des Opfers war klar, dass mit einem so wuchtigen Stich der Geschäftsmann umgebracht werden sollte. Der Täter sei nur deshalb geflohen, weil er dachte, sein Mordauftrag sei ausgeführt, war der zentrale Punkt im Urteil auf dreizehneinhalb Jahre Haft.
Damit blieben die Richter unter den Anträgen von Staatsanwältin Christine Hönsch und Rechtsanwalt Alexander Seifert als Nebenklagevertreter. Beide hatten eine lebenslange Haft gefordert, die frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Große Strafkammer rechnete dem Angeklagten jedoch positiv an, dass er umfangreiche Aussagen auch zu seinen Hintermännern gemacht hatte.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird nicht vor dem Sommer erwartet. Die Revision kann erst begründet werden, wenn das Urteil in einigen Wochen schriftlich vorliegt.
Der Bundesgerichtshof hatte in den vergangenen Monaten zwei Urteile der Großen Strafkammer am Landgerichts Ansbach aufgehoben und neue Verhandlungen vor einer anderen Kammer angeordnet.