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Veröffentlicht am 29.07.2023 09:13

Nachbarschaftsstreit führt bis vors Amtsgericht

Nur ein Nachbarschaftsstreit oder doch eine Straftat? Am Amtsgericht Ansbach ging es um einen Holzstickel an einer Grundstücksgrenze. (Foto: Manfred Blendinger)
Nur ein Nachbarschaftsstreit oder doch eine Straftat? Am Amtsgericht Ansbach ging es um einen Holzstickel an einer Grundstücksgrenze. (Foto: Manfred Blendinger)
Nur ein Nachbarschaftsstreit oder doch eine Straftat? Am Amtsgericht Ansbach ging es um einen Holzstickel an einer Grundstücksgrenze. (Foto: Manfred Blendinger)

Mitten in der Nacht hat ein 58-Jähriger in der Gemeinde Schopfloch einen vom Vermessungsamt gesetzten Holzstickel an seiner Grundstücksgrenze herausgerissen. Dafür bekam er einen Strafbefehl, den er aber nicht zahlen wollte. Also musste er als Angeklagter vors Amtsgericht. Dort stellte sich die juristische Frage: Ist der Stickel ein offizieller Vermessungspunkt?

Kaum ist Prozess vorbei, fangen die beiden fast gleichaltrigen Männer am Gerichtsflur schon wieder an, erregt zu diskutieren. Dabei hatte ihnen Amtsrichter Armin Abendschein doch eindringlich ins Gewissen geredet, diesen Tag für einen Neuanfang zu nutzen. Also ihren Kampf an der Grenze, die ihre beiden Grundstücke voneinander trennt, zu beenden. „Sie zwei müssen eine Lösung finden“, so der Richter.

„Veränderung der Grenzbezeichnung“

Im Prozess werden offiziell gar nicht diese Streitereien verhandelt. Sondern dem einen Nachbarn wird eine Straftat vorgeworfen: Er hatte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Juli 2022 morgens um 4 Uhr die Grundstücksgrenze zu seinen Gunsten verschoben, indem er den „vom Vermessungsamt gesetzten Läuferpunkt“ entfernt hat. Die Straftat heißt „Veränderung der Grenzbezeichnung“. Und der andere Nachbar ist der Zeuge, auf dessen Aussage die Anklage beruhte.

Beide Männer sagen im Gerichtssaal ausführlich aus. Beide Aussagen wirkten sachlich und vernünftig. Beide Nachbarn versichern, dass sie doch einfach nur ihren Frieden haben wollen. Richter Abendschein kennt solche Situationen aus zahlreichen Zivilprozessen: „Es ist immer komisch, es liegt immer an keinem, aber trotzdem ist die dicke Luft ja da“, sagt er.

Knifflige Klausel im Kaufvertrag

Im konkreten Fall liegt die Ursache für die dicke Luft in einer kniffligen Klausel des Kaufvertrags, der vor der Jahrtausendwende geschlossen worden war. Darin nämlich wurde die Grundstücksfläche nur ungefähr angegeben. Die Grenze sollte sich an der unterirdisch verlegten Fernwasserleitung orientieren. Würde der Unterschied zwischen der für den Vertrag geschätzten Grundstücksfläche und der Fläche, die sich durch den Verlauf der Fernwasserleitung ergibt, eine gewisse Prozentzahl überschreiten, müsste der Käufer nachzahlen.

Jahrzehntelang spielte das keine Rolle. Doch dann wechselte 2021 der Eigentümer des Nachbargrundstücks. Der 58-Jährige wollte daher einen Zaun an seine Grundstücksgrenze entlang der Fernwasserleitung bauen. Das durfte er aber nicht, weil diese Leitung frei gehalten werden muss. Also beauftragte er das Vermessungsamt, die Grenze zu markieren.

Der Kaufpreis war ihm zu hoch

Zwei Grenzsteine wurden gesetzt. Dabei ergab sich allerdings ein zwischen 40 und 70 Zentimeter breiter Streifen, für den er nachträglich einen Kaufpreis hätte entrichten müssen. Die verlangte Summe war ihm zu hoch. Also kam das Vermessungsamt wieder, die Grenzsteine wurden weiter nach Innen verlegt. Und damit der Grenzverlauf zwischen den beiden Steinen besser zu sehen ist, setzten die Fachleute einen Holzstickel als Orientierungspunkt.

Den wiederum entfernte der Angeklagte in der fraglichen Juli-Nacht. Das gibt er auch freimütig zu. Seine Begründung: Er wollte seine herausgewachsene Hecke zwischen den beiden Grenzsteinen schneiden. „Dafür habe ich bei den Steinen zwei Pfosten gesetzt und dazwischen eine Schnur gespannt. Dabei habe ich gesehen, dass der Holzstickel nicht in der Flucht stand. Deshalb habe ich ihn entfernt und hingelegt.“ Er habe sein Vorhaben dann aber nicht vollenden können, da er zur Arbeit musste.

Der Nachbar dagegen berichtet als Zeuge, dass der Angeklagte trotz Verbots immer wieder sein Grundstück betreten habe. Und dass er einmal sogar seine frisch gepflanzten Obstbäume umgemäht habe. Im Juli 2022 hörte er dann „mitten in der Nacht ein Klopfen. Dann habe ich mir die Taschenlampe geschnappt und nachgeschaut und gesehen, wie er wieder an der Grundstücksgrenze herumspringt“. Tags darauf fand er den herausgerissenen Stickel auf seinem Grund liegen. Da wandte er sich an die Polizei. Die Hecke wuchert seither ungeschnitten weiter.

Wer darf wann was wie machen?

Doch ist so ein Stickel rechtlich einem Grenzstein gleichzusetzen und das Entfernen daher eine Straftat? Ein Mitarbeiter des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erklärt als Zeuge: „Das ist eine Hilfe für die Beteiligten zur Orientierung.“ Eine offizielle Funktion habe der Stickel nicht.

Da herrscht Einigkeit zwischen Richter Abendschein, Verteidiger Rolf Schäfer und Staatsanwaltschafts-Vertreterin Franziska Meier: Das Verfahren wird ohne Auflagen eingestellt.

„Der eine schneidet die Hecke zurück, der andere baut seinen Zaun und dann ist Ruhe“, gibt der Amtsrichter den beiden Nachbarn mit auf den Weg. Und genau darum geht es dann in der erregten Diskussion draußen am Gerichtsflur. Wer darf wann was wie machen...? Eine Lösung finden sie dabei nicht.


Gudrun Bayer
Gudrun Bayer
... ist seit Oktober 2020 bei der FLZ und hat hier als Chefredakteurin ihren Traumjob gefunden. Als Autorin tritt die frühere Sportredakteurin, Gerichtsreporterin und Magazinredakteurin nur noch selten in Erscheinung. Nach mehr als 40 Jahren im Journalismus werkelt sie im Hintergrund dafür, dass ihre Kolleginnen und Kollegen gute Rahmenbedingungen für die Berichterstattung haben. Und sie hat ein Herz für die Ausbildung.
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