Prozess in Ansbach: Vergewaltigte ein Mann 885-mal eine Frau und ihre Tochter? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 28.07.2024 17:21

Prozess in Ansbach: Vergewaltigte ein Mann 885-mal eine Frau und ihre Tochter?

Die Anklage im großen Sitzungssaal des Landgerichts lässt Zuhörern den Atem stocken. Staatsanwalt Christian Winkelmann spricht von Vergewaltigung in „mindestens 835“ Fällen einer heute 44-jährigen Frau und „wenigstens 50 Fällen“ sexuellen Missbrauchs derer 13-jährigen Tochter.

Der Angeklagte (35) hört ohne sichtbare Betroffenheit zu und streitet dann alles ab. Ihm könnte nach einer Verurteilung Sicherungsverwahrung drohen, also Haft ohne Perspektive auf Entlassung. Das hat Dr. Christian Eberlein, Vorsitzender der Großen Strafkammer, gleich nach Eröffnung des Verfahrens mitgeteilt. Man müsse die Öffentlichkeit vor dem Angeklagten schützen, sollte sich herausstellen, dass er „einen Hang zu Straftaten“ habe, bei denen die Opfer massive seelische Schäden davontragen.

Kurzfristig wurde ein Gutachter hinzugezogen

Drei Tage vor dem ersten Verhandlungstag hat die Kammer deswegen einen Fachgutachter beauftragt, die Gefährlichkeit des 35-Jährigen zu beurteilen. Der Facharzt für Forensische Psychiatrie, Dr. Timucin Türker, soll das Gutachten während der Beweisaufnahme fertigen und noch im Verfahren mündlich vortragen. Türker möchte den Angeklagten in diesen Tagen aber auch im Gefängnis aufsuchen, um sich von dessen Persönlichkeit ein Bild zu machen.

Für die beiden Verteidiger Matthias Bolay und Willi Schindel war die kurzfristige Entscheidung der Kammer ein Grund, die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen. Angesichts so massiver möglicher Folgen des Gutachtens müsse dieses in schriftlicher Form vorgelegt werden. Auf ein mündliches Gutachten könne die Verteidigung nicht angemessen reagieren.

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Der 35-Jährige äußert sich ausführlich zu den Vorwürfen

Mit einem zweiten Antrag forderten die Anwälte die Einstellung des Verfahrens. Denn in der Anklageschrift würden die Beschuldigungen lediglich summarisch vorgebracht und nicht mit Zeitpunkten belegt. Somit werde nicht klar, was wann passiert sei. Beide Anträge lehnte die Kammer ab.

Zu den Tatvorwürfen äußerte sich der 35-Jährige, der seit Frühjahr 2023 in Untersuchungshaft sitzt, ausführlich, stritt allerdings alles ab. Während er bei dem mutmaßlichen Opfer und deren beiden Kindern wohnte, hätten sie stets einvernehmlichen Sex gehabt, er habe niemandem Gewalt angetan, niemals sich an der Tochter im Kindesalter vergangen. Er habe sich zwar mehrmals von der Frau getrennt, aber sie habe sich jeweils darum bemüht, dass er zurückkomme. „Sie kam und wollte mich haben“, so seine Worte.

Harte Sexpraktiken mit Verletzungen und Würgen

Einen Ausraster am 40. Geburtstag der Frau räumte er ein. Diese handfeste Auseinandersetzung unter Alkoholeinfluss rief die Polizei auf den Plan. Gegen ihn sei ein zweiwöchiges Annäherungsverbot verfügt worden, berichtete er. Erst zwei Jahre später kam es nach seinen Schilderungen zum endgültigen Bruch der Beziehung. Bis dahin hatte das Martyrium der Frau laut Anklage schon dreieinhalb Jahre angedauert – mit harten Sexpraktiken unter Zwang und mit Verletzungen sowie Würgen bis fast zur Ohnmacht des Opfers.

Die Frage des Vorsitzenden Eberlein, warum seine damalige Lebensgefährtin ihn der Vergewaltigung beschuldige, beantwortete der Angeklagte ausweichend: Er vermute Eifersucht als Motiv. Sowohl die 44-Jährige als auch deren heute 18-jährige Tochter, die beide als Nebenklägerinnen auftreten, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeuginnen gehört. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Am Landgericht Ansbach steht ein 35-Jähriger wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in fast 900 Fällen vor Gericht. (Foto: Manfred Blendinger)
Am Landgericht Ansbach steht ein 35-Jähriger wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in fast 900 Fällen vor Gericht. (Foto: Manfred Blendinger)
Am Landgericht Ansbach steht ein 35-Jähriger wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in fast 900 Fällen vor Gericht. (Foto: Manfred Blendinger)

Von Eckard Dürr
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