Wer als Zuschauer sieht, wie es bei Gericht abläuft, bekommt keine Lust, selbst auf der Anklagebank zu sitzen. Mit einem Projekt zur Kriminalprävention wollen das Staatliche Berufliche Schulzentrum (BSZ) Ansbach-Triesdorf und das Amtsgericht Ansbach Jugendliche vor der schiefen Bahn bewahren.
Mit der Handykamera ist schnell jemand geknipst, der nicht fotografiert werden will. Unter einem Post in den Sozialen Medien wenig zimperlich kommentiert. Und der kleine Joint in der Pause – der soll verboten sein? Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung oder Drogendelikte – „Viele Schülerinnen und Schüler sind sich nicht bewusst, wie schnell sie eine Straftat begehen“, sagt Gudrun Lehnberger, die Direktorin des Amtsgerichts. Im Projekt zur Kriminalprävention lädt sie Schüler der Berufsintegrationsklassen und des Berufsvorbereitungsjahres ein, Verhandlungen an ihrem Gericht zu besuchen. „Das ist eine Schule fürs Leben mit dem Ziel, dass ihr nie straffällig werdet“, sagt sie zu ihnen.
Jugendliche, die am Berufsvorbereitungsjahr teilnehmen, tun sich oft schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Schülerinnen und Schüler der Integrationsklassen kommen in der Regel aus dem Ausland und kennen das deutsche Justizsystem nicht. Für diese beiden Zielgruppen haben Claudia Geißler-Kraft vom Kolping Bildungswerk und Inge Bühler-Saal, Studiendirektorin am BSZ, das Gerichtsprojekt gestartet.
Nicht essen, nicht reden und aufstehen, wenn Richter und Schöffen hereinkommen – das korrekte Verhalten während der Verhandlung wurde vorab besprochen. „Wer sich nicht dran halten will, darf nicht mit“, sagt Claudia Geißler-Kraft. Sie hat lange selbst als Schöffin gearbeitet. „Ich bin das Bindeglied zwischen Justiz und Schülern. Sie sollen sehen, wo die falschen Abzweigungen liegen“, meint sie. Zwei Klassen hatten bereits Gelegenheit dazu. Körperverletzung, Schwarzarbeit und Diebstahl waren die Delikte, um die es bei den Verhandlungen ging.
„Am Fenster hing ein Plakat, da stand: Nicht öffnen“, erinnert sich Schüler Obaid Alokozay. Auch die Hand- und Fußfesseln, die beim Angeklagten Fluchtgedanken gar nicht erst aufkommen ließen, sind ihm in eindrucksvoller Erinnerung geblieben. Ein Jahr und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung – „die Klasse hätte noch strenger geurteilt“, meint Claudia Geißler-Kraft, die die Schülerinnen und Schüler zu den Gerichtsterminen begleitet. „Wir dürfen wieder in die Schule, der muss ins Gefängnis“, sagte eine Schülerin nach der Verhandlung erleichtert.
Um die Erlebnisse im Gerichtssaal aufzuarbeiten, geht Geißler-Kraft im Anschluss mit den Schülern in die Reflexion. Dass manch einer „nur“ eine Bewährungsstrafe bekommt, weil das Gericht sieht, dass er bei einer Freiheitsstrafe seinen Ausbildungsplatz verlieren würde, wird da besprochen. Oder warum die Schöffen keine Roben tragen. Und dass man besser ein Leben lang auf der Zuschauer- statt auf der Anklagebank sitzt. „Ich habe gelernt, dass ich besser keine Straftaten begehe“, sagt Mohamad Othman.