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Veröffentlicht am 11.11.2024 12:37

Kinderwunschklinik im Ausland finden: Worauf es ankommt

Bei einer Kinderwunschbehandlung im Ausland sollten wichtige Faktoren wie Klinikwahl, Kosten und rechtliche Lage beachtet werden. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)
Bei einer Kinderwunschbehandlung im Ausland sollten wichtige Faktoren wie Klinikwahl, Kosten und rechtliche Lage beachtet werden. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)
Bei einer Kinderwunschbehandlung im Ausland sollten wichtige Faktoren wie Klinikwahl, Kosten und rechtliche Lage beachtet werden. (Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn)

Unverheiratet, zu alt oder zu viele Versuche ohne positives Ergebnis: In diesen Fällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht (mehr) an den Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Wunscheltern müssen sie dann komplett aus eigener Tasche zahlen. 

Anlass für manche Betroffene, ins Ausland zu blicken: Dort sind Hormonbehandlungen, künstliche Befruchtungen und Co. mitunter deutlich günstiger als in Deutschland. 

Und: Je nach Land sind dort auch Wege zum Wunschkind möglich, die hierzulande nicht infrage kommen. Zum Beispiel die Eizellspende, die - anders als in Deutschland - etwa in Spanien, Griechenland oder Tschechien unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). 

Drei Dinge, auf die Wunscheltern achten sollten, wenn sie eine Behandlung im Ausland planen: 

1. Rational statt emotional: Eine passende Klinik finden

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist mit starken Emotionen verknüpft: Eine Klinik, die mit einer hohen Erfolgsgarantie oder mit starken Rabatten wirbt, mag da zu der überstürzten Ansage führen: „Die nehmen wir.“

Es lohnt aber ein kritischer Blick, wie solche hohen Erfolgsquoten zustande kommen: Wertet die Kliniken alle Behandlungen, die zu einer Schwangerschaft führen, als Erfolg - unabhängig davon, ob das Kind lebend zur Welt kommt? Werden dort vor allem jüngere Patientinnen behandelt, was eine erfolgreiche Befruchtung wahrscheinlicher macht? 

Gut informiert und mit kühlem Kopf: Das EVZ rät grundsätzlich dazu, die Entscheidung für eine Klinik ganz in Ruhe zu treffen. In einem ersten Schritt prüfen Betroffene am besten erstmal, ob die ausländische Klinik staatlich anerkannt ist. Hat man ein EU-Land im Blick, kann man das über die jeweilige nationale Kontaktstelle herausfinden. 

Gut ist, wenn die Klinik Erfahrung mit internationalen Patientinnen und Patienten hat. Heißt: Webseite, Kontaktdaten, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Erfahrungsberichte sollten dem EVZ zufolge auf Deutsch - oder zumindest auf Englisch - abrufbar sein. Ausländische Kliniken bieten oft ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch online an. Gut zu wissen: Einige fordern dafür bereits bestimmte medizinische Befunde wie ein Hormonprofil an. Diese Blutuntersuchung kostet in Deutschland dem EVZ zufolge zwischen 100 und 200 Euro. 

Ebenfalls wichtig: Alle Unterlagen zu Behandlung und Kosten sollte man in einer Sprache bekommen, die man ausreichend gut versteht. 

2. Kosten genau checken: Was wird aus eigener Tasche gezahlt? 

Preise zu vergleichen, ist den Verbraucherschützern zufolge bei Kinderwunschkliniken im Ausland gar nicht so einfach. Denn die Kliniken bieten unterschiedliche Leistungspakete an. Was bei der einen inbegriffen ist, etwa der Taxitransfer vom Flughafen zur Klinik, muss man bei der anderen aus eigener Tasche zahlen. Das EVZ rät generell: abklären, ob ein Teil der Zahlung erstattet werden kann, falls eine Leistung entfällt. 

Kosten für Anreise, Unterkunft und auch Medikamente kommen in aller Regel obendrauf. Das EVZ gibt zudem den Tipp: die AGB darauf prüfen, ob man Beträge vorab zahlen muss - und ob es ein Rücktrittsrecht gibt, falls etwas dazwischenkommt. 

3. Gerade bei Samenspenden: Rechtliche Lage checken 

Andere Länder, andere Gesetze - und damit vielleicht auch mögliche Unterhaltspflichten nach einer Samenspende. In Deutschland gilt: Ein Samenspender muss nicht befürchten, dass Kinder, die durch seine Samenspende gezeugt wurden, Ansprüche auf Unterhaltsleistungen oder Erbe haben. Zugleich hat er keinen Anspruch auf Umgang mit diesen Kindern. 

Doch nicht überall sind diese Fragen so explizit geregelt, heißt es vom EVZ. Also gilt: vorab auch über rechtliche Rahmenbedingungen informieren - und auch das in die Entscheidung einbeziehen.

© dpa-infocom, dpa:241111-930-285399/1


Von dpa
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