Heftiger Regen, Spurrillen im Asphalt, hohes Tempo und breite Reifen, die knapp an der erlaubten Profilgrenze sind – unter diesen Bedingungen ist Aquaplaning nahezu vorprogrammiert.
Je höher der Wasserstand auf der Straße und je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto eher kommt es zum Aufschwimmen eines Fahrzeugs. Dabei verlieren die Reifen den Kontakt zur Fahrbahn, ähnlich wie auf vereister Fahrbahn. Lenkung und Bremsen zeigen dann keine oder nur sehr geringe Wirkung.
Ein gutes Reifenprofil ist entscheidend. Je besser es ist, desto schneller wird das Wasser durch die Rillen im Gummi abgeführt. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Sommerreifen von Autos und Motorrädern ein Profil von mindestens 1,6 Millimetern. Dies schützt allerdings nur vor einem Bußgeld, nicht aber vor dem Aufschwimmen des Fahrzeugs. Die Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei Sommerreifen mindestens vier Millimeter Profiltiefe. Neue Reifen haben in der Regel eine Profiltiefe von etwa acht Millimetern. Je nach Fahrweise und Kilometerleistung bieten sie einige Jahre Sicherheit. Zudem gilt: Je breiter der Reifen, desto weniger Wasser kann er verdrängen. Auch ein zu niedriger oder zu hoher Reifendruck erhöht die Gefahr des Aufschwimmens.
Eine angepasste Geschwindigkeit reduziert ebenfalls das Risiko von Aquaplaning. Nicht ohne Grund weisen Schilder mit der Aufschrift „Tempo 80“ und dem Zusatz „Bei Nässe“ auf Autobahnen auf die Gefahr hin. Die GTÜ empfiehlt dieses Tempo als Faustregel für eine sichere Fahrt auf regennassen Straßen. Bei besonders starkem Regen, wenn die Scheibenwischer kaum noch mithalten können, sollte man noch weiter vom Gas gehen. Bei stehendem Wasser an einigen Stellen kann sogar Schrittgeschwindigkeit oder ein kurzer Stopp auf einem Parkplatz ratsam sein, bis der Regen nachlässt.
Die Fahrbahn kann Hinweise auf drohendes Aquaplaning geben: Stehendes Wasser in Senken oder Spurrillen verändert den Grauton der Asphalt-Oberfläche oder spiegelt sich sogar. Im Scheinwerferlicht entsteht selbst bei Dunkelheit der gleiche Effekt. Auch heftig aufspritzende Gischt von vorausfahrenden Autos liefert deutliche Hinweise auf viel Wasser auf der Fahrbahn. Wenn die Fahrspuren von Reifen vorausfahrender Autos auf nassem Asphalt verwischen, befindet sich sehr viel Wasser auf der Straße. Spurrillen können durch leicht versetztes Fahren vermieden werden. Steht Wasser in Senken, lässt sich ein Durchfahren jedoch kaum vermeiden.
Kommt es zu Aquaplaning und verliert das Fahrzeug den Kontakt zur Fahrbahn, fühlt sich die Lenkung „ganz leicht“ an. Oft blinkt auch die Kontrollleuchte für das ESP auf und die Motordrehzahl steigt hörbar. In solchen Situationen ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Das Auto lässt sich zwar nicht mehr vollständig kontrollieren, doch es gleitet auf dem Wasserfilm in der bisherigen Richtung weiter. Das Lenkrad sollte festgehalten und nicht bewegt werden. Meist finden die Räder nach wenigen Sekunden wieder Grip und die Gefahr ist gebannt. Hat man jedoch gelenkt, kann es gefährlich werden: Dann stehen die Räder anders als in der ursprünglichen Bewegungsrichtung. Greifen sie jetzt wieder, schlägt das Fahrzeug die neue Richtung ein – mit hoher Schleudergefahr, warnt die GTÜ.
Zudem sollte das Bremspedal am besten in Ruhe gelassen werden. Parallel dazu hilft es, den Fuß langsam vom Gas zu nehmen, um Lastwechselreaktionen zu vermeiden. Gegen Einflüsse der Motorbremse hilft in Fahrzeugen mit Schaltgetriebe das Treten der Kupplung.
Diese Tipps gelten auch dann, wenn nur zwei Räder aufschwimmen. ABS und ESP sind zwar hilfreich, aber eine unterschiedliche Haftung von einzelnen Reifen kann das Fahrzeug dennoch aus der Bahn werfen.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommen, gelten die üblichen Maßnahmen. Bei Vollkaskoschutz übernimmt die Versicherung auch den Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers. Eine Ausnahme besteht jedoch: Stellt die Polizei bei der Unfallaufnahme fest, dass die Profiltiefe unter den gesetzlich geforderten 1,6 Millimetern liegt, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In diesem Fall könnte die Versicherung den Schaden am eigenen Auto möglicherweise nicht begleichen. Grundsätzlich gilt: Eine Haftpflichtversicherung kommt lediglich für die Schäden am Eigentum Dritter auf.