Am Landgericht Ansbach läuft der Prozess gegen einen 26-Jährigen. Er gestand, im Februar auf offener Straße einen 40-Jährigen angegriffen zu haben. Er sollte ihn für Geld töten. Der Auftrag kam aus Frankreich.
Um 9 Uhr begann am Mittwoch der auf vier Tage angesetzte Prozess. Staatsanwältin Christine Hönsch warf dem Bauarbeiter aus Waldkirch bei Freiburg in der Anklage versuchten Mord aus Habgier vor. Punkt für Punkt zeichnete Hönsch nach, was sich nach den Ermittlungen der Ansbacher Kripo am 6. Februar 2025 in der St.-Gundekar-Straße in Heilsbronn ereignet haben soll.
Dorthin sei der Angeklagte aus Baden-Württemberg aus einem einzigen Grund gefahren: Er habe mit einem Komplizen einen Auftrag angenommen, den 40-Jährigen umzubringen. Der Killerlohn habe insgesamt 50.000 Euro betragen, davon sollten 40.000 Euro erst nach der erfolgreichen Tat an ihn fließen, 10.000 Euro an den Komplizen.
Um 8.45 Uhr habe der Angeklagte sein Opfer vor dem Mehrfamilienhaus angesprochen und gefragt, ob er vielleicht dessen Wohnung mieten könne. Als der 40-Jährige nach dem kurzen Gespräch in sein Auto einsteigen wollte, habe ihn der Angeklagte mit einem Messer in den Hals und in den Rumpf gestochen. „Der Geschädigte konnte dem Messerangriff nicht ausweichen, da er sich zwischen seinem Pkw und der geöffneten Fahrzeugtür befand”, sagte die Staatsanwältin. Er erlitt durch insgesamt fünf Stiche lebensgefährliche Verletzungen, die stark bluteten.
Der Täter sei deshalb davon ausgegangen, sein Werk erfolgreich zu Ende gebracht zu haben, und sei in Richtung der Neuendettelsauer Straße davongerannt. Dort habe sein Komplize gewartet, der laut Anklage nicht nur Schmiere stehen sollte. Der Komplize habe auch eine Pistole dabei gehabt, um den 40-Jährigen erschießen zu können, falls dieser hätte fliehen wollen, sagte Staatsanwältin Hönsch. Als beide dachten, dass der 40-Jährige im Sterben liege, hätten sie zwei weitere Mittäter herbeigerufen, die mit einem Wagen in der Nähe warteten.
Der 40-Jährige ist bei einem regionalen Unternehmen mit intensiven Geschäftsbeziehungen in die Türkei tätig. Bisher ist jedoch noch völlig offen, ob das Motiv ein rein persönliches war oder etwas mit der Firma zu tun hat. Auf die Frage, ob er den Grund für seinen Auftrag kenne, verwies der Angeklagte auf einen Mann aus Bursa. Dieser habe sich von dem 40-Jährigen betrogen gefühlt und Kontakt zu seinen Auftraggebern gehabt. Mehr wisse er nicht über die Vorgeschichte. Der 40-Jährige war am ersten Verhandlungstag noch nicht im Gerichtssaal. Er wird erst am zweiten Verhandlungstag als Zeuge erwartet.
Das Opfer hatte direkt nach der Tat eine erste Beschreibung liefern können. Der Kripo Ansbach gelang es anschließend mit der Sonderkommission „Gundekar” einen türkischen Staatsangehörigen als Tatverdächtigen zu ermitteln. Der 26-Jährige wurde im englischen Manchester festgenommen und ausgeliefert.
Der Arbeiter aus Waldkirch machte von Anfang an reinen Tisch, legte ein Geständnis ab und nannte seinen Auftraggeber. Dieser lebt in Frankreich, soll jedoch wiederum von einem Mann in der Türkei zu dem Mordversuch in Heilsbronn angestiftet worden sein.
Für den Prozess in Ansbach wollte die Staatsanwaltschaft nicht warten, ob die beiden Hintermänner und die drei Komplizen in ihren Ländern festgenommen werden können. Sie konzentriert sich auf das Verfahren gegen den 26-Jährigen, der seit dem 20. März in Untersuchungshaft sitzt.
Dieser äußerte sich nach der Verlesung der Anklage zu den Vorwürfen. Er sei bedroht worden und habe den Auftrag deshalb angenommen. Seinen direkten Auftraggeber habe er seit seiner Jugend gekannt. Er habe sich nicht getraut, dessen Wunsch abzulehnen, weil er von Leuten aus dessen Umfeld bereits einmal niedergeschossen worden sei, als er ihnen eine Forderung verweigert habe. Danach habe er unter großen Schmerzen ein Jahr im Bett liegen müssen. „Diese Schmerzen wollte ich nicht nochmal haben.”
Der 26-Jährige erklärte, seine Auftraggeber hätten nicht nur mit Gewalt gegen ihn, sondern auch gegen seine Familie gedroht. Deshalb hätte er den Mordauftrag auch angenommen, wenn er dafür kein Geld hätte bekommen sollen. Letztlich ging er wegen seiner Flucht und der raschen Festnahme leer aus.
Der Angeklagte berichtete am ersten Verhandlungstag von einem schwierigen Versuch, sein Opfer tatsächlich zu finden. Er habe zunächst nur dessen Namen und seinen Arbeitgeber bekommen. Seine Erwartung, er könne den 40-Jährigen in dessen Firma antreffen und vor dem Gebäude töten, habe sich aber bei einem ersten Aufenthalt nicht erfüllt. Deshalb sei er zunächst wieder zurück nach Waldkirch gefahren.
Danach sei ihm die Wohnadresse in Heilsbronn genannt worden, weshalb er erneut im Zug nach Franken aufbrach. Diesmal in Begleitung seines Komplizen. In einem Gasthaus direkt neben der St.-Gundekar-Straße in Heilsbronn habe er sich dann mit seinem Komplizen eingemietet. Beide hätten laufend abwechselnd versucht, den 40-Jährigen anzutreffen, doch erst in der dritten Nacht hätten sie endlich Licht in der Wohnung gesehen.
Daraufhin habe er zwei Stunden vor dem Mehrfamilienhaus gewartet, bis sein Opfer am Morgen zu seinem Auto ging. Während des Angriffs habe er sein Vorhaben jedoch bereut und deshalb darauf verzichtet, den 40-Jährigen tatsächlich umzubringen. „Wenn ich gewollt hätte, hätte ich ihn getötet”, sagte er.
Stattdessen habe er nach einem Handgemenge, bei dem es ohne sein Wollen zu einem Stich in den Hals gekommen sei, von seinem Opfer abgelassen und sei geflohen. Mit zwei Fahrzeugen hätten ihn Männer, die er nicht gekannt hatte, zunächst nach Paris und dann nach England gebracht.
Am Nachmittag schilderten ein Polizist und ein Notfallsanitäter die Situation bei ihrem Eintreffen. Beide waren erstaunt über die Verfassung des Attackierten. „Er ist gestanden und hat mir mit dem Handy ein Zeichen gegeben”, sagte ein Beamter der Inspektion Heilsbronn. „Ich war überrascht, dass er noch telefoniert hat. Er war bei vollem Bewusstsein und hat alle Fragen beantwortet.”
Der Polizist forderte den Mann auf, sich hinzusetzen, öffnete seine Jacke und begann damit, das Blut aus der Wunde am Hals zu stillen. Kurz darauf traf die Besatzung eines Rettungswagens aus Neuendettelsau ein. „Er war relativ fit und wirkte sehr klar”, sagte der Notfallsanitäter. Nach der Versorgung der Wunde am Hals und einer kleineren Wunde in der Nähe der Lunge habe man den 40-Jährigen rasch ins Klinikum Ansbach gebracht.
Dort wurden die Wunden operativ versorgt und überprüft, ob der 40-Jährige weitere innere Verletzungen erlitten hatte. Nach einem guten Heilungsprozess konnte er das Klinikum schon zehn Tage später wieder verlassen.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 3. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt.