Er steht wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Ansbach, fürchtet aber selbst um sein Leben. Weil er der Polizei nach einem Messerangriff in Heilsbronn seine Hintermänner genannt hatte, drohten diese seiner Mutter „Wir bringen ihn um”. Am Mittwoch soll der angegriffene 40-Jährige aussagen. Er fehlte beim Auftakt überraschend.
Fuß- und Handfesseln für den Angeklagten, Spezialkräfte der Polizei im Gerichtssaal. Die Große Strafkammer hatte für den Prozess eine hohe Sicherheitsstufe angeordnet. Nach der peniblen Kontrolle auf Waffen an der elektronischen Schleuse am Eingang mussten Besucherinnen und Besucher vor dem Gerichtssaal ihren Ausweis zeigen. Er wurde mit einem eigens auf den Flur gebrachten Gerät kopiert. Die Richter wollen jeden einzelnen Besucher kennen.
Die Jalousien vor den großen Fenstern im Gerichtssaal blieben geschlossen, von außen war kein Blick möglich. Den Grund nannte am Nachmittag ein Cousin des Angeklagten. Die Mutter hörte am Telefon diese Nachricht zu ihrem Sohn: „Er hat unsere Namen genannt. Wir werden ihn töten.”
Der Sohn hätte seinem Leben in der Untersuchungshaft im Juni fast selbst ein Ende gesetzt. Durch die Videoüberwachung verhinderten Aufseher den Versuch.
Der Mann aus Istanbul steht in Ansbach vor Gericht, weil er als Auftragsmörder nach Heilsbronn kam und mit dem Messer einen 40-Jährigen angriff. Was sich anhört wie ein Mafia-Krimi mit einem eiskalten Killer, wird im Gerichtssaal schon am ersten Tag zu einer tragischen Geschichte voller Fragezeichen.
Was nicht zuletzt am Cousin des Angeklagten liegt. Der bestätigt als Zeuge, was der Angeklagte am Morgen erzählt hatte. Dieser war in der Türkei niedergeschossen worden, weil er einer dubiosen Bande den Aufenthaltsort von einem Freund nicht verraten wollte. „Er hat zwei Kugeln in die Beine bekommen”, sagte der Cousin.
Im Winter standen die Täter von damals wieder vor dem 26-Jährigen. Der war inzwischen nach Deutschland gegangen, hatte hier Asyl beantragt und arbeitete auf dem Bau. Eines Tages tauchte einer seiner alten Bekannten auf. „Es gibt ein Geschäft”, sagte der Bekannte und reichte eine Waffe. „Damit musst du jemand erschießen.”
Weil er nach dem Angriff auf sich selbst eine panische Angst vor Schusswaffen hatte, so der Angeklagte, habe er ausgehandelt, die Tat mit einem Messer begehen zu können. Eine Ablehnung sei aus Angst um sein eigenes Leben nicht möglich gewesen. Er habe sofort zugesagt, als ihm noch kein Euro angeboten worden sei. Die Entlohnung mit 40.000 Euro nach dem Mord sei erst später genannt worden.
Doch die Tat brach er nach seinen Angaben nach dem ersten bewussten Stich ab. Nach einem Handgemenge, in dem es nach seiner Schilderung unabsichtlich zu einem zweiten Stich in den Hals kam, flüchtete er. Er sei überzeugt gewesen, den Angegriffenen nicht allzu schwer verletzt zu haben. „Er stand noch.”
Das bestätigten auch der Polizist, der als erster in der St.-Gundekar-Straße eintraf, und ein Notfallsanitäter aus dem Rettungswagen. Beide schilderten, dass der Mann nicht nur stand, sondern auch noch telefoniert und eine Textnachricht auf dem Handy geschrieben hatte. Er setzte sich erst auf den Boden, als ihn der Polizist dazu aufforderte.
Während der Angeklagte ausführlich aussagte, sorgte sein Opfer für eine dicke Überraschung. Der Mann, der als Nebenkläger in dem Prozess zugelassen ist, kam nicht. Für Staatsanwältin Christine Hönsch unbegreiflich. „Das ist eine absolute Respektlosigkeit”, sagte sie erzürnt. Die Terminierung der vier Verhandlungstage sei eigens mit ihm abgestimmt gewesen. Nun sei er lieber auf Geschäftsreise gegangen, was Hönsch als „Ego-Trip” bezeichnete. Sie forderte ein Ordnungsgeld von 1000 Euro gegen den Nebenkläger.
Was wiederum dessen Anwalt Alexander Seifert als „Unverschämtheit” zurückwies. Sein Mandant sei nicht auf einem „Ego-Trip”, sondern in einer „nicht aufschiebbaren” Angelegenheit in der Türkei. Seine Abwesenheit sei keineswegs leichtfertig, so Seifert.
Richter Matthias Held, Vorsitzender der Großen Strafkammer, teilte den Ärger der Staatsanwältin. Die Kammer hätte gern ein Ordnungsgeld verhängt, sagte Held nach der Mittagspause. Doch dafür fehle die Rechtsgrundlage. Weil man davon ausgehe, dass das Opfer eines Mordanschlags aus eigenem Interesse an der Verhandlung teilnimmt, sei der Nebenkläger nicht belehrt worden, dass sein Fernbleiben mit einem Ordnungsgeld bestraft werden könnte. Und ohne vorherige Belehrung, so Held mit deutlichem Bedauern, könne die Kammer keine Sanktion verhängen.
Rechtsanwalt Alexander Seifert kündigte an, dass sein Mandant am Mittwoch, 3. Dezember, kommen werde. Die Verhandlung wird um 9 Uhr im Landgericht Ansbach fortgesetzt.