Mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages kommen nicht nur Pflichten und Rechte, sondern auch Risiken auf den Arbeitnehmer zu. Welche Versicherungen werden dann sinnvoll?
Neben den herkömmlichen Sozialversicherungen, deren Beiträge unter Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt sind, sollten spätestens mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses über einige weitere Absicherungen nachgedacht werden.
Dazu gehört in erster Linie die private Haftpflichtversicherung. Diese bewahrt vor belastenden Zahlungen, wenn man Schaden am Hab und Gut einer anderen Person verursacht hat.
Weiterhin in Frage kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese bewahrt die finanzielle Sicherheit, sollte man nicht mehr arbeitsfähig sein. Ein Vertragsschluss in jungen Jahren und gutem Gesundheitszustand ist ratsam.
Dies gilt auch für die Krankentagegeldversicherung. Sie lohnt sich allerdings nur, wenn man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, da die Zahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich niedriger als das gewohnte Einkommen wären.
Je nach Tätigkeit können weitere Versicherungen in Betracht gezogen werden, zum Beispiel eine Berufsunfallversicherung bei besonders körperlich orientierten Berufen. Während die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einer Invalidität von 20 Prozent greift, kommt die private schon bei einem Prozent zum Tragen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt sie allerdings nicht!
Eine Rechtsschutzversicherung kann Sicherheit bieten, wenn man Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, Mietern oder Vermietern, im Verkehr und so weiter anbringen möchte.
Für jede Versicherung gibt es zahlreiche Anbieter und individuelle Zuschnitte. Wer sich für einen bestimmten Versicherungsschutz interessiert, sollte sich gut informieren und Angebote vergleichen.